ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN(AGB) ELEKTROTECHNIK-MEISTERBETRIEB                          SASCHA FIRTH POWER SOLUTION

Inhaber: Sascha Firth
Anschrift: Weinberg 15, 96479 Weitramsdorf
E-Mail: info@firth-solution.de
Telefon: 0176-81276799
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE361797765
Stand der AGB : Weitramsdorf, 28.07.2025
Seit über 10 Jahren bringe ich als Elektrotechniker umfangreiche Erfahrung und fundiertes
Fachwissen
in jeden Auftrag ein. Als staatlich geprüfter Technicker, der seit über sieben Jahren tätig ist,                                                                                                                                                            garantiere ich höchste Qualität und kundenorientiertes Arbeiten.
 

Zusätzlich bin ich: 

  • in der Handwerksrolle eingetragen
  • im Installateurverzeichnis des Energieversorgers gelistet,
  • abgesichert durch eine Betriebshaftpflichtversicherung mit bis zu 4 Millionen Euro Deckungssumme

Die Vertragsparteien versichern, dass alle im Vertrag getroffenen Vereinbarungen
rechtsverbindlich sind und keine mündlichen Nebenabreden bestehen. Änderungen
oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

 

 

1. Allgemeine Bedingungen
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote,
Aufträge und Leistungen des Elektrotechnik-Meisterbetriebs Sascha Firth Power Solution, unabhängig
davon, ob es sich um Verkäufe, Montagen, Wartungen, Beratungsleistungen oder andere
vertragliche Leistungen handelt.

1.2. Abweichende Bedingungen oder Vereinbarungen des Auftraggebers bedürfen der
schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

1.3. Der Auftragnehmer behält sich sämtliche Eigentums- und urheberrechtlichen
Verwertungsrechte an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen vor.
Diese dürfen ohne Genehmigung nicht an Dritte weitergegeben werden.

 

2. Kostenfreie Preiseinschätzung und Angebotserstellung
2.1. Eine erste Preiseinschätzung erfolgt kostenfrei und basiert auf den übermittelten Angaben
des Auftraggebers.

2.2. Wenn diese Preiseinschätzung innerhalb des Budgets liegt, kann eine detaillierte
Angebotsaufnahme vor Ort erfolgen.

2.3. Für die Angebotsaufnahme vor Ort wird eine Pauschale von 100 Euro berechnet.
Diese wird bei Auftragserteilung vollständig mit dem Auftragswert verrechnet.

 

3. Vertragsschluss
3.1. Angebote des Auftragnehmers sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch eine
schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

3.2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertragsinhalts bedürfen der schriftlichen
Bestätigung durch den Auftragnehmer.

 

4. Preise und Leistungen
4.1. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in
Höhe von 19 %.

4.2. Der Stundenverrechnungssatz beträgt 69 Euro netto. Arbeitszeiten werden je
angefangene halbe Stunde berechnet, Fahrtzeiten gelten als Arbeitszeit.

4.3. Für die Nutzung des Firmenfahrzeugs wird eine KFZ-Pauschale ab 30 Euro netto
berechnet, abhängig von der Entfernung.

4.4. Die vereinbarten Leistungen werden nach den gültigen VDE-Bestimmungen und
anerkannten Regeln der Technik erbracht.

5. Zahlungsbedingungen
5.1. Bei Aufträgen ab 1500 Euro netto ist eine Anzahlung von 50 % des Auftragswertes
erforderlich.

5.2. Der Restbetrag ist nach Abnahme der Leistung innerhalb von sieben Tagen ohne
Abzug zu zahlen.

5.3. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, können Verzugszinsen in Höhe von 5 %
über dem Basiszinssatz (bei Unternehmern 8 %) erhoben werden. Weitere Leistungen
werden bis zur Begleichung ausgesetzt.

6. Materialbereitstellung
6.1. Grundsätzlich verwendet der Auftragnehmer ausschließlich von ihm selbst
geliefertes Material.

6.2. Material, das vom Auftraggeber bereitgestellt wird, wird nur nach Absprache
verwendet. In solchen Fällen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung oder
Gewährleistung für das Material.

7. Haftung und Gewährleistung
7.1. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, ausgenommen
Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, für die die gesetzliche Haftung
uneingeschränkt gilt.

7.2. Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder Änderungen durch den
Auftraggeber entstehen, sind von der Haftung ausgeschlossen.

7.3. Die Haftung ist auf die Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von bis zu 4
Millionen Euro begrenzt.

8. Änderungen während der Vertragslaufzeit
8.1. Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Dadurch entstehende Mehrkosten oder Zeitverlängerungen werden separat berechnet.

 

9. Abtretung von Ansprüchen
9.1. Ansprüche aus dem Vertrag können nur mit schriftlicher Zustimmung des
Auftragnehmers an Dritte abgetreten werden.

10. Datenschutz
10.1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der
DSGVO.

10.2. Der Auftraggeber hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder
Einschränkung der Verarbeitung seiner Daten.

 

11. Höhere Gewalt
11.1. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung
aufgrund von höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, Streiks, Pandemien
oder Materialengpässen.

12. Gerichtsstand und geltendes Recht
12.1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.2. Gerichtsstand ist Heilbronn.

 

13. Salvatorische Klausel
13.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen unberührt.

14. Mitwirkungspflichten des Kunden – Fristen
14.1 Notwendigkeit der Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge
rechtzeitig bereitzustellen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Projekts notwendig sind.                                                                                                                                                                      

14.2 Fristsetzung bei Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten
Sollte der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, setzt der
Auftragnehmer eine angemessene Frist von 7 Werktagen, um die ausstehenden
Informationen, Unterlagen oder Zugänge nachzuliefern. Erfolgt die Bereitstellung nicht
innerhalb dieser Frist, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu
kündigen oder die durch die Verzögerung entstehenden Zusatzkosten gemäß 14.3 in
Rechnung zu stellen.                                                                                                                                                                                                                                                                                                              

14.3 Zusatzkosten und Verzögerungen
Verzögerungen, die durch die Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
entstehen, berechtigen den Auftragnehmer, die daraus resultierenden Mehrkosten oder
Zeitverluste dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

15. Abnahme
Wird die Abnahme unberechtigt verweigert, gilt die Abnahme dennoch als erfolgt, wenn:

  • die erbrachte Leistung vertragsgemäß ist und
  • der Auftraggeber keine wesentlichen Mängel schriftlich binnen 7 Werktagen nach Übergabe geltend macht. 

16. Höhere Gewalt
16.1 Treten durch höhere Gewalt Verzögerungen oder Hindernisse auf wird der Vertrag um den
Zeitraum der Behinderung verlängert. Sollte eine Leistung aufgrund höherer Gewalt dauerhaft
unmöglich werden, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag ohne Schadensersatzansprüche
zu kündigen.
Bereits erbrachte Teilleistungen werden anteilig abgerechnet, falls die Vertragserfüllung
aufgrund höherer Gewalt dauerhaft unmöglich wird.

17. Änderungswünsche
17.1. Änderungswünsche oder Zusatzleistungen des Auftraggebers müssen schriftlich beantragt
werden. Der Auftragnehmer bestätigt die Änderung oder Zusatzleistung schriftlich,
einschließlich der damit verbundenen Mehrkosten und der voraussichtlichen
Auswirkungen auf die Fertigstellungszeit.

18. Aktualisierung der AGB:
18.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB anzupassen. Änderungen werden dem
Auftraggeber mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.

18.2. Widerspricht der Auftraggeber den Änderungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach
Mitteilung, gelten die geänderten AGB als akzeptiert.

 

19. Streitbeilegung
19.1. Bei Streitigkeiten aus diesem Vertrag verpflichten sich beide Parteien, zunächst eine
einvernehmliche Lösung durch ein Mediationsverfahren anzustreben.
19.2. Sollte keine Einigung erzielt werden, steht der Rechtsweg offen.

20. Kündigung des Vertrags:
20.1. Der Auftraggeber und der Auftragnehmer haben das Recht, den Vertrag aus wichtigem
Grund schriftlich zu kündigen.

20.2. Wichtige Gründe sind insbesondere:
grobe Pflichtverletzungen,
Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen trotz Mahnung,
unzumutbare Verzögerungen durch Mitwirkungspflichten des Auftraggebers.

20.3. Im Falle einer Kündigung sind bereits erbrachte Leistungen und entstandene
Kosten durch den Auftraggeber zu vergüten.

21. Entsorgung von Altmaterial:
21.1. Die Entsorgung von Altmaterial ist nicht Bestandteil der vereinbarten Leistungen
und muss separat beauftragt werden.

 

22. Die Kosten zur Entsorgung von Altmaterial:
22.2. Die Kosten für die Entsorgung werden dem Auftraggeber gesondert in
Rechnung gestellt.

 

23. Schlussrechnung:
23.1. Die Schlussrechnung wird nach Abnahme und Abschluss aller vereinbarten
Leistungen erstellt.

23.2. Sollten innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Schlussrechnung keine
Einwände geltend gemacht werden, gilt diese als anerkannt.

24. Reklamationen:
24.1. Reklamationen müssen innerhalb von 7 Werktagen nach Erbringung der Leistung schriftlich
erfolgen.

24.2. Erfolgt keine fristgerechte Mängelanzeige, gilt die Leistung als mängelfrei abgenommen.

 

25. Eigenleistungen des Auftraggebers:
25.1. Eigenleistungen des Auftraggebers, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, können die
Gewährleistungspflichten des Auftragnehmers einschränken.

25.2. Eine vorherige Abstimmung und schriftliche Freigabe durch den Auftragnehmer ist
erforderlich

26. Höhenarbeiten und Zusatzkosten:
Arbeiten in einer Höhe von über drei Metern sind vom Auftraggeber im Vorfeld anzukündigen. Je
nach örtlichen Gegebenheiten kann es erforderlich sein, zusätzliche Hilfsmittel wie fahrbare
Gerüste, Hebebühnen, Kräne oder höhere Leitern zu bestellen.
Die dadurch entstehenden Zusatzkosten werden gesondert berechnet. Arbeiten bis zu einer
Höhe von drei Metern sind standardmäßig ohne zusätzliche Ankündigung möglich.

 

27. Referenzrechte:
Sascha Firth ist berechtigt, während und nach Abschluss des Projekts Foto- und
Videoaufnahmen sowie anonymisierte Projektdaten zu erstellen und diese zu Dokumentationsund Referenzzwecken auf seinen Online- und Social-Media-Kanälen zu veröffentlichen.
Dabei werden ausschließlich anonymisierte Inhalte verwendet. Es erfolgt keine Veröffentlichung
von Namen, Adressen oder sonstigen personenbezogenen oder sensiblen Informationen, die
einen Rückschluss auf den Auftraggeber zulassen. Der Auftraggeber kann dieser Nutzung vor
Beginn der Arbeiten schriftlich widersprechen.

28. Vorlaufzeiten und Terminverschiebung:
28.1. Nach schriftlicher Auftragsbestätigung beträgt die reguläre Vorlaufzeit bis zur ersten Ausführung
eines Projekts 6 bis 8 Wochen – abhängig vom Projektumfang und der aktuellen Auslastung.
Terminvorschläge erfolgen durch den Auftragnehmer unter Berücksichtigung dieser Frist.

28.2. Abweichungen von der regulären Vorlaufzeit sind im Einzelfall möglich, begründen jedoch
keinen Anspruch auf eine frühere Durchführung.

28.3. Wird ein bestätigter Ausführungstermin durch den Auftraggeber nicht eingehalten oder kann
die Leistung aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegen, nicht
erfolgen, können entstandene Aufwände in Rechnung gestellt werden. Dazu zählt eine Umplanungsund Ausfallpauschale von bis zu 500EUR. Für neu zu vereinbarende Termine gilt erneut die reguläre

28.4. Muss ein Termin aus wichtigem Grund durch den Auftragnehmer verschoben werden,
informiert dieser den Auftraggeber spätestens zwei Wochen vor dem ursprünglich geplanten
Ausführungstermin. Ziel ist eine zumutbare Reaktionszeit zur Umplanung.

28.5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer mindestens zwei Wochen vor dem
Ausführungstermin zu informieren, wenn eine termingerechte Durchführung voraussichtlich
nicht möglich ist. Erfolgt keine rechtzeitige Mitteilung, können dem Auftraggeber entstandene
Aufwände gemäß Ziffer 28.3 in Rechnung gestellt werden.Vorlaufzeit von 6 bis 8 Wochen.